Häufig gestellte Fragen
Unser Schul-ABC
Abholen
Nach dem Schulende wechseln viele Kinder in die Hortbetreuung. Für alle anderen endet die Betreuungs- und Obhutspflicht der Schule. Wenn Ihr Kind nicht von einer sorgeberechtigten Person abgeholt wird, so muss dafür eine Vollmacht vorliegen. Bei Abholung der Kinder mit dem Auto bitten wir um Rücksichtnahme und Beachtung der „verkehrsberuhigten Zone“ in Burgweg und St. Petri.
Anmeldung
Die Aufnahme eines Kindes an unserer Schule ist unabhängig von der Konfession oder dem sozialen Hintergrund der Familie. Eltern, die ihr Kind bei uns einschulen möchten, stellen im vorgegebenen Anmeldezeitraum (Mitte Dezember bis Mitte Januar) einen Aufnahmeantrag. Da die Zahl der Anmeldungen die der Plätze erfahrungsgemäß immer übersteigt, muss die Schule eine Auswahl treffen. Dazu gibt es für die Kinder ein Gruppenschnupperunterricht und ein Aufnahmegespräch gemeinsam mit den Eltern. Die Vergabe der Schulplätze erfolgt immer im März/April des Einschuljahres.
Beurlaubungen
Schülerinnen und Schüler können auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten von der Teilnahme am Unterricht oder an sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule nur befreit werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§8, VVSchulB des MBJS). Bis zu drei Tagen darf die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer dies genehmigen, ab vier Tagen ist die Genehmigung durch die Schulleitung notwendig. Unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur in wichtigen Ausnahmefällen eine Beurlaubung genehmigt werden. Der vorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr einer Reise sind nicht als Ausnahmefall anzusehen (§4, Abs. 4, VVSchulB des MBJS). Die Kinder haben den versäumten Unterricht selbständig nachzuarbeiten.
Bringen am Morgen
Viele Kinder werden morgens von ihren Eltern zur Schule gebracht, manche kommen mit dem Fahrrad, viele auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Wir finden es wichtig, dass die Kinder zumindest das letzte Stück Schulweg selbständig zurücklegen und Eltern nicht bis ins Schulgebäude begleiten. Bitte haben Sie Verständnis, dass Lehrkräfte und Erzieherinnen während der Unterrichtszeit inklusive der Zeit des morgendlichen Ankommens nicht für Elterngespräche zur Verfügung stehen. Nur so können Sie sich auf die Arbeit mit den Kindern und ihre Vorbereitungsaufgaben konzentrieren.
Eltern
Über den Förderverein unterstützen viele Eltern unsere Schule und arbeiten in den einzelnen Arbeitsgruppen (Gesamtelternkonferenz, Schulkonferenzen) mit. Aber auch in der Schule selbst können sich Eltern direkt einbringen und zum Beispiel eine Arbeitsgemeinschaft anbieten, bei der Organisation von Festen helfen oder die Kinder als Begleitpersonen unterstützen. Für jede Klasse gibt es mindestens eine besondere Veranstaltung, bei der die Mitwirkung der Eltern erbeten ist. Gleiches gilt für das jährliche Schulfest im Sommer.
Elternbeitrag
Ob ein Kind unsere Schule besuchen kann, hängt nicht von der finanziellen Situation der Eltern ab. Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und wird vom Schulträger berechnet. Informationen dazu gibt es bei der Schulstiftung.
Elternabende
Mindestens zweimal im Schuljahr finden Elternversammlungen in den Klassen statt. Aus jeder Klasse werden in der ersten Elternversammlung des neuen Schuljahres mindestens zwei Elternsprecher gewählt.
Feste
An unserer Schule wird nicht nur gelernt, sondern auch gefeiert: Das erste große Fest ist die Einschulung, die die Erstklässler und ihre Eltern in einem Gottesdienst in der Schule feiern. Jedes Schulhalbjahr wird durch einen festlichen Gottesdienst beschlossen. Zum Fasching ist die ganze Schule fantasievoll verkleidet. Jeden Herbst findet ein Erntedankgottesdienst mit einer Spendenaktion an bedürftige Mitmenschen statt, außerdem öffnet sich die Schule für Interessierte beim Tag der Offenen Tür. Zur Advents- und Weihnachtszeit ist das Schulhaus festlich geschmückt. Schulfeste und Schulgottesdienste zu den christlichen Feiertagen gehören ebenso zum festen Bestandteil unseres Schullebens. Wir beenden das Schuljahr immer mit einem Sommerfest.
Fächer
Ab der ersten Klasse werden neben den klassischen Fächern Mathematik, Deutsch, Kunst, Musik und Sport auch Projektunterricht, Englisch und evangelische Religion unterrichtet. Ab dem 5. Jahrgang können Französisch und Latein fakultativ gewählt werden.
Garderobe
Alle Schüler legen ihre Jacken, Straßenschuhe, Sportbeutel, etc., ggf. auch Kleidung zum Wechseln in ihrem Garderobenfach ab. Am letzten Schultag vor den Ferien werden alle Sachen mit nach Hause genommen, da in den Ferien eine Grundreinigung durchgeführt wird.
Hausschuhe
Sie sorgen nicht nur dafür, dass die Räume sauber bleiben, sondern tragen zum entspannten Lernen auf Teppichen oder Kissen bei. Und so wie Ihre Kinder immer größer werden, so wachsen auch die Füße. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig, ob die Hausschuhe noch passen.
Hort
Nach der Schule werden die Kinder vom Erzieherteam betreut, spielen zusammen oder nutzen vielfältige Bastel-, Lese- und Sportangebote. Wir arbeiten mit verschiedenen Hortträgern zusammen und betreiben selbst den Ev. Hort am Dom mit rund 100 Plätzen. Dort hat jede Klasse eine Klassenerzieherin/einen Klassenerzieher als Hauptbezugsperson. Für die Ferienhortbetreuung wird an unserem Hort immer ein besonderes Programm überlegt. Sofern dabei Kosten entstehen, müssen diese auf die Elternhäuser der teilnehmenden Kinder umgelegt werden.
Klassenlehrergespräche
Pro Schulhalbjahr führen die Klassenlehrer*innen ein Elterngespräch durch. Dieses kann auch als Videokonferenz durchgeführt werden. In den Gesprächen erfolgt ein Austausch über das vergangene Halbjahr und die Lernentwicklung des Kindes. Ggf. werden gemeinsam Lernentwicklungsziele vereinbart.
Krankmeldung
Sollte Ihr Kind nicht zur Schule kommen können, melden Sie es bitte bis 8.00 Uhr im Schulsekretariat als krank ab. Bei einer Erkrankung muss eine schriftliche Krankmeldung spätestens drei Tage, nachdem das Kind die Schule wieder besucht, der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer abgegeben werden. Bis zu drei Tagen dürfen Eltern diese schriftliche Krankmeldung aufsetzen. Ab vier Tagen Krankheit und bei einer Infektionskrankheit, wird ein schriftliches Attest von einem Arzt benötigt.
Mittagessen
Die Kinder essen mittags gemeinsam in der Schule. Das Essen wird von einem externen Caterer gekocht und gebracht. Das Mitführen einer eigenen Mittagsdose ist ebenfalls möglich.
Religionsunterricht
Religion ist ein ordentliches Lehrfach an unserer Schule, welches ab Klasse 1 mit zwei Wochenstunden unterrichtet wird. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.
Schulträger
Die Schule wird von der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO getragen.
Schulverein
Der Schulverein unserer Schule ist ein Instrument zur gemeinschaftlichen und partizipatorischen Ausgestaltung und Weiterentwicklung unserer Schule. Aus der ursprünglichen Elterninitative zur Gründung unserer Schule bewahrt der Verein bis heute dieses aktive und initiative Moment, er ist damit mehr als ein Elternverein – auch Lehrer und Erzieher sind Mitglieder – und mehr als ein Schulverein, denn er stößt selbst neue Entwicklungen an, arbeitet konzeptionell und ist mit Erziehern, Lehrern, Schulleitung und Schulträger im Austausch über den gelebten Alltag, die Qualitätssicherung und neue Perspektiven.
Unterrichtsbeginn
Die erste Stunde beginnt um 8 Uhr. Die Schultüren öffnen bereits um 7.30 Uhr.
Vollmachten
Soll Ihr Kind von Verwandten, Bekannten etc. abgeholt werden, so wird eine schriftliche Erlaubnis dafür benötigt. Gibt es Personen, die Ihr Kind regelmäßig abholen, so können Sie für diese eine Dauervollmacht erteilen. Darf Ihr Kind selbständig die Schule verlassen, ist hierfür ebenfalls eine Vollmacht vorzulegen.
Zeugnis
Eine Leistungsrückmeldung wird in Klassenlehrergesprächen gegeben. In den Klassen 1 und 2 erhalten die Schülerinnen und Schüler ein verbalisiertes Zeugnis zu den Schulhalbjahren. In den Klassen 3 und 4 erhalten die Schüler und Schülerinnen nur in Deutsch, Mathematik und Englisch Noten, die anderen Fächer werden in den Zeugnissen verbal beurteilt. Ab Klasse 5 gibt es ein komplettes Notenzeugnis zum Halb- und Endjahr.